Als privatversicherter Patient profitieren Sie von kurzen Wartezeiten, Chefarztbehandlung, hoher Kostenerstattung für Sehhilfen, Medikamente, Physiotherapie, Zahnersatz, alternative Heilmethoden.
Ganz unabhängig vom Einkommen können sich Beamte, Selbstständige, Freiberufler und auch Studenten privat krankenversichern. Für Staatsdiener lohnt sich diese Entscheidung insbesondere aus finanzieller Sicht. Denn da sie von ihrem Dienstherrn Beihilfe erhalten, müssen sie nur noch einen geringen Teil ihres Krankenversicherungsschutzes mit einer privaten Absicherung ergänzen. Entscheiden sie sich dagegen für eine gesetzliche Krankenkasse, erhalten sie keinen Beitragszuschuss vom Dienstherrn.
Angestellten steht die private Krankenversicherung nicht in jedem Fall offen. Sie müssen ein gewisses Einkommen nachweisen, ehe sie sich von der Versicherungspflicht befreien und in die PKV eintreten können. Die Versicherungspflichtgrenze beziehungsweise Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt 2018 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 59.400 Euro. Das entspricht monatlich 4.800 Euro brutto. Da sich die JAEG am Lohnniveau in Deutschland orientiert, wird sie in der Regel einmal im Jahr zum Jahreswechsel angepasst.
Wichtig: Privatversicherte Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV in Höhe von 50 Prozent des Versicherungsbeitrags. Dieser ist jedoch gedeckelt und fällt nie höher als der Höchstbeitrag aus, den der Arbeitgeber gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitern zahlen würde. 2017 beträgt der Zuschuss maximal 323,03 Euro pro Monat.
In der PKV lässt sich der Versicherungsschutz individuell zusammenstellen. Personen, die beispielsweise viel Wert auf die Kostenerstattung alternativer Heilmethoden legen oder im Krankenhaus vom Chefarzt behandelt werden sowie sich in Ruhe in einem Ein-Bett-Zimmer auskurieren wollen, können die entsprechenden Tarifbausteine wählen und somit Schritt für Schritt
ihre private Krankenversicherung auf ihre Bedürfnisse zuschneiden.
Personen, die keine private Krankenversicherung abschließen können oder wollen, müssen sich nicht mit den einheitlichen gesetzlichen Kassenleistungen zufriedengeben. Sie haben die Möglichkeit, über private Krankenzusatzversicherungen ihren Schutz zu ergänzen. Besonders gefragt sind unter Kassenpatienten Zahnzusatzversicherungen. Mit ihnen reduzieren Versicherte die Kosten beim Zahnarzt durch Zahnbehandlung oder Zahnersatz deutlich. Auch für ambulante Behandlungen und für die Unterbringung und Versorgung im Krankenhaus lassen sich Zusatzversicherungen vereinbaren.
Die Wahl des optimalen privaten Krankenversicherers sollten sich Interessierte nicht zu leicht machen. Denn sie binden sich im besten Fall für das ganze Leben an ihn. Daher ist es wichtig, dass sie sich bei ihrer Entscheidung beraten lassen und auch Ergebnisse unterschiedlicher Tests zur privaten Krankenversicherung berücksichtigen. Nur auf dieser Grundlage lässt sich ein Anbieter finden, mit dem Versicherte langfristig zufrieden sind.
Sollten sie dennoch innerhalb der privaten Krankenversicherung wechseln wollen, ist es ratsam, nach Möglichkeit einen Tarifwechsel beim gleichen Anbieter anzustreben. Zwar lässt sich seit 2009 ein Teil der Altersrückstellungen zum neuen Versicherer mitnehmen. Das Polster, mit dem Beitragssprünge im Alter abgefedert werden, muss jedoch teils neu aufgebaut werden, was den Anbieterwechsel unattraktiv macht. Beim gleichen Unternehmen bleiben die Rückstellungen bei einem Wechsel jedoch erhalten.
Darüber hinaus ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Angestellte müssen ihr Einkommen so anpassen, dass sie damit unter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze kommen. Privatversicherte Selbstständige können dagegen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, um GKV-Mitglied zu werden. Allerdings gelten diese Optionen nicht für über 55-Jährige. Hier hat der Gesetzgeber den Wechsel von der PKV in die GKV fast unmöglich gemacht.
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