Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder auch Gebäudehaftpflichtversicherung springt für Sie ein, wenn Schäden gegenüber dritten auf Ihrem Grundstück oder ein Sachschaden zustößen, dann müssen Sie als Eigentümer dafür in unbegrenztem Umfang finanziell haften.
Nachfolgend informieren wir Sie als Eigentümer über das Thema Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Besitzen Sie ein Haus bzw. Gebäude, das Sie selbst nicht nutzen, sondern an Dritte vermieten, so benötigen Sie eine extra Absicherung gegen die Schadensersatzansprüche Dritter. Denn auf dem Grundstück kann es jederzeit zu einem Unfall kommen, etwa dann, wenn eine Gehwegplatte locker ist und dadurch jemand stürzt. Auch wenn ein Weg oder der Hauseingang schlecht beleuchtet sind und dadurch jemand zu Schaden kommt, sind Sie als Grundbesitzer dafür haftbar zu machen.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet den Hausbesitzern Schutz vor den Schadensansprüchen Dritter. Denn als Eigentümer haben Sie davor zu sorgen, dass auf dem Grundstück und auf anliegenden Verkehrsflächen niemand zu Schaden kommt. Doch Sie können nicht jede Gefahr ausschließen, sodass die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dann eingreift, wenn doch etwas passiert. Ihre Versicherung prüft, ob Sie für den entstandenen Schaden verantwortlich sind, übernimmt die Forderungen und wehrt, wenn nötig, unberechtigte Forderungen ab – auch vor Gericht.
Achtung: Auch wenn Sie Ihren Mietern das Räumen der Straße bei Schnee durch den Mietvertrag übertragen, sind Sie immer noch haftbar.
Die Haus- Grundbesitzerhaftpflicht haftet für Schäden, die durch eine mangelnde Beachtung folgender Pflichten entstehen:
Verkehrssicherungspflicht: Sie umfasst die Sicherung von Gefahrenquellen, die Dritte schädigen könnten.
Instandhaltungspflicht: Sie umfasst die Beseitigung jeglicher Schäden und Mängel des Hauses, die nicht schuldhaft vom Mieter verursacht wurden.
Damit deckt eine Haus- Grundesitzerhaftpflichtversicherung viele Haftungsrisiken ab, die sich für Sie als Besitzer im Alltag ergeben.
Wenn Sie Ihr Eigentum an andere Personen vermietet haben, dann sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden. Wenn man bedenkt, dass diese Versicherung für wenige Euro im Jahr schon abgeschlossen werden kann und dann diese im Schadensfall eine hohe Summe bezahlt, macht das Sinn.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt im Schadensfall ein und schützt vor hohen Kosten. Ein Vergleich schafft hier klarheit. Es empfiehlt sich daher, nicht die erste Versicherung abzuschließen, sondern sich näher anderen Versicherungsgellschaften auseinanderzusetzen.
Wenn Sie ein Haus vermietet haben, können Sie als Eigentümer die Beiträge für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in der Betriebskostenabrechnung als Nebenkosten auf die Mieter umzulegen. Jedoch müssen Sie beachten, dass im Mietvertrag alle Nebenkosten aufgelistet sind und eine pauschale Angaben hier nicht ausreicht.
Die Kosten für eine Grundbesitzerhaftpflicht sind von mehreren Faktoren abhängig wie
die folgenden Daten beeinflussen hierbei die Höhe der Beiträge:
Anhand dieser Angaben kann schließlich der Beitrag berechnet werden – dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die einzelnen Faktoren bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich gewertet werden.
Auch die Versicherungssumme hat Einfluss auf die Beitragshöhe: Üblicherweise kann diese ab 5 Millionen und bis 50 Millionen Euro Deckungssumme festgesetzt werden. Als Versicherungsexperten empfehlen wir hier eine Versicherungssumme ab 10 Millionen Euro zu wählen, da hierbei die meisten Schäden in jedem Fall abgedeckt sind. Allerdings ist dies immer anhand der Anzahl der Wohneinheiten und des individuellen Risikos zu entscheiden.
Der Versicherungsbeitrag für ein unbebautes Grundstück richtet sich im Regelfall nach der Grundstücksfläche. Denn je größer das Grundstück, desto mehr Gefahrenquellen bestehen.
Wichtig ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für unbebaute Grundstücke in jedem Fall: Durch lose Gegenstände auf dem Grundstück sowie die Räum- und Streupflicht können durchaus Schäden für Dritte entstehen. Möchten Sie in solchen Fällen nicht auf den hohen Kosten sitzenbleiben?
Hier empfiehlt sich der kostenlose und unverbindliche Vergleich verschiedener Anbieter.
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