Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie in einem unachtsamen Moment, aufgrund einer leichtsinnigen Tat oder vergessenen Pflicht verursachen.
In diesen Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie davor, dass große Schäden Sie nicht in den finanziellen Ruin "treiben"
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Verletzen Personen / Dritte oder beschädigen ihr Eigentum, haften sie für diese Schäden mit ihrem gesamten Vermögen. Insbesondere wenn Menschen durch einen Unfall zu Schaden kommen, droht durch die Schadensersatzansprüche der finanzielle Ruin.
Die meisten Schäden übersteigen die Finanziellen Rahmen der Familien / Menschen.
Nur eine private Haftpflichtversicherung kann hier helfen.
Selbst Verbraucherschützer sagen daher, dass die Haftpflicht für jeden ein Muss ist.
Aus Unachtsamkeit können andere Menschen unbeabsichtigt geschädigt werden. Diese zahlt für die entstandenen Schäden, wobei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abgedeckt sind. Je nach vereinbarter Deckungssumme sind Versicherte über die Haftpflichtversicherung in zweistelliger Millionenhöhe geschützt. Die Höchstdeckungssumme beträgt meist 50 Mio. €
„Eine private Haftpflichtversicherung deckt Risiken des alltäglichen Lebens ab, die den finanziellen Ruin bedeuten können. Sie ist damit einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt.“
Stiftung Warentest
Da es jedoch auch viele günstige Privathaftpflichtversicherungen gibt, die nicht besonders leistungsstark sind, empfiehlt sich ein individueller Preis-Leistungs-Vergleich.
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Folgende wichtige Zusatzleistungen sollte eine private Haftpflichtversicherung enthalten:
Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn Sie jemand schädigt, aber nicht für die Kosten aufkommen kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt oder mit einem rechtskräftigen Urteil nachweisen kann, dass er zahlungsunfähig ist. Bei vielen Versicherern muss allerdings eine Mindestschadenshöhe erreicht sein, bevor die Forderungsausfalldeckung greift - z.B. ab 2.500 € Schaden.
Gefälligkeitshandlungen
Einige Policen ersetzen auf Wunsch auch Schäden, die durch Gefälligkeitshandlungen entstanden sind. Der klassische Fall dafür ist der Umzug, bei dem Sie einem Freund helfen und seinen teuren Fernseher beschädigen. Die Rechtspraxis geht davon aus, dass Sie und Ihr Freund stillschweigend einen Haftungsausschluss vereinbart haben. Das gesamte Risiko des Umzugs trägt Ihr Freund. Daher haftet Ihre private Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden. Ihre Police ersetzt diesen nur, wenn Sie die Leistung in Ihren Vertrag aufgenommen haben.
Verlust von privaten und beruflichen Schlüsseln
Verlorene Gegenstände werden von der privaten Haftpflichtversicherung in der Regel nicht ersetzt. Eine Ausnahme ist der Verlust von privaten und beruflichen Schlüsseln, was meist einen teuren Austausch der Schließanlage nach sich zieht. Dieses Risiko kann zusätzlich abgesichert werden. Betroffen sind beispielsweise Schlüssel für die Eingangstür von Mietshäusern mit mehreren Wohnungen oder Generalschlüssel für Betriebs- und gewerbliche Anlagen. In der Regel wird eine Selbstbeteiligung fällig.
Auch wenn man es aufgrund ihres Namens annehmen könnte, ist diese Versicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung. Denn die „Pflicht“ bezieht sich nicht auf die Versicherung selbst, sondern auf die gesetzlich vorgeschriebene „Haftpflicht“, also Ihre Pflicht zu haften.
Was bedeutet das? In § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist Folgendes festgelegt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
In anderen Worten: Wenn Sie das Eigentum eines anderen Menschen beschädigt oder jemanden verletzt haben, sind Sie durch das Gesetz dazu verpflichtet, dafür mit Ihrem Vermögen aufzukommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Schaden mit Absicht verursacht haben oder dieser das Ergebnis eines unglücklichen Momentes ist.
Im alltäglichen Leben können Sie Missgeschicke nicht gänzlich vermeiden. Deshalb gibt es zu Ihrem Schutz die private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Kosten für versehentlich verursachte Schäden im Rahmen Ihrer Haftpflicht und leistet an Ihrer Stelle die erforderlichen Schadenersatzzahlungen an den Betroffenen.
Der Name „Haftpflichtversicherung“ bedeutet also nicht, dass es Pflicht ist, diese Versicherung zu besitzen. Er bezieht sich auf die Tatsache, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind zu haften – und dass die Versicherung Sie dann schützt.
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