Mit einem Bausparvertrag lässt sich der Traum vom Eigenheim einfach und effektiv verwirklichen. Egal ob man kaufen oder selbst bauen möchte – mittels Bausparen kann man diesen Wunsch gezielt angehen.
Doch auch als Geldanlage oder Altersvorsorge werden Bausparverträge immer attraktiver für Anleger.
Man nutzt den Bausparvertrag nur zum Ansparen von Guthaben und verzichtet auf ein Darlehen
Man nimmt das Bauspardarlehen an und verwirklicht mit dem Kredit ein Bauprojekt
Man nutzt einen speziellen Tarif für das WohnRiestern oder auch Wohnbausparen als Altersvorsorge
Man nutzt einen speziellen Tarif für das Wohn-Riestern oder auch Wohnbausparen als Altersvorsorge
Man hält sich mit einem flexiblen Vertrag alle Richtungen offen.
Die Möglichkeiten zur Verwendung des Bausparvertrages sind vielseitig.
Ein Bausparvertrag ist wie ein Sparplan mit Kombination einer Immobilienfinanzierung zu verstehen.
Beim Bausparen gibt es 2 Phasen:
Manchmal wird noch von einem weiteren Abschnitt gesprochen, der sogenannten Zuteilungsphase. Hier kommt es vor allem darauf an, wann der Übergang zwischen den einzelnen Phasen erfolgt. Diese Übergänge hängen davon ab, wie viel Geld Sie als Sparer jeden Monat beiseitelegen können und wie hoch die Bausparsumme insgesamt sein soll.
Das spätere Darlehen darf allerdings nur für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Konsumgüter, beispielsweise ein Auto, dürfen mit dem Bauspardarlehen nicht finanziert werden.
Auch hier beim Bausparvertrag gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Förderung. Der Arbeitgeber kann sich auch am Bausparvertrag über die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen beteiligen.Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten für den Bausparvertrag aufgestellt.
Wohn-Riester Förderung:
Beim Bausparvertrag mit Riesterförderung darf der Bausparvertrag nur für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Eigentum sowie für den altersgerechten Umbau verwendet werden.
Folgende Voraussetzungen müssen mindestens erfüllt sein:
Als Sparer erhalten Sie für Ihren Bausparvertrag pro Jahr 175 Euro Grundzulage vom Staat. Für jedes kindergeldberechtigte Kind fließen nochmals bis zu 300 Euro in den Vertrag. Darüber hinaus lassen sich die Beiträge steuerlich absetzen, wodurch Steuervorteile möglich sind.
Vermögenswirksame Leistungen:
Diese Leistung können erhalten, wenn Sie als Arbeitnehmer, Beamter, Soldat, Richter und Auszubildender vom Chef erhalten. Maximal 40 Euro pro Monat ist möglich
(landen direkt im Vertrag). Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet für die Zahlung. Dies ist eine reine freiwillige Entscheidung.
Der eigentliche Sinn beim Bausparen beruht auf einem Kollektivgedanken. Menschen schließen sich zu einer Bauspargemeinschaft zusammen. Sie besteht aus den Einzahlern, die Guthaben in ihre Verträge sparen und aus den Darlehensnehmern, die die eingezahlten Beträge als Darlehen in Anspruch nehmen.
Die Bausparsumme ist die wichtigste Zahl des Vertrags. Sie gibt nicht nur die Höhe an, über die Summe, die beim Vertrag abgeschlossen wird. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem angesparten Guthaben und dem nach einigen Jahren aufgenommenen Darlehen. Wenn Sie eine Immobilie finanzieren wollen, können Sie also die Höhe der Bausparsumme in Ihre Finanzierung einplanen.
Die Bewertungszahl zeigt an, wann Ihnen das Darlehen zuteilungsreif ist . Überschreitet Ihre Bewertungszahl die von der Bausparkasse festgelegte Zielbewertungszahl, können Sie das Darlehen in Anspruch nehmen. Die Bewertungszahl wächst im Laufe der Ansparphase an –am Anfang etwas langsam, dennoch nach einiger Zeit umso schneller. Sie ist umso höher, je mehr Geld Sie eingezahlt haben, je niedriger die Höhe und je kürzer die Laufzeit des vereinbarten Darlehens ist.
Die Regelsparrate oder ein Regelsparbeitrag ist in jedem Bausparvertrag vertraglich festgelegt. Dieser Beitrag richtet sich nach der Höhe der Bausparsumme. Bei Standardtarifen beläuft er sich auf 4 bis 5 Prozent der Bausparsumme. Der Bausparer erreicht so nach etwa sechseinhalb bis siebeneinhalb Jahren das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben. Monatliche Sonderzahlungen darf er meist mit Zustimmung der Bausparkasse leisten.
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