
Wie kann ich den Hauskredit alleine übernehmen?
Wenn eine Trennung / Scheidung im Raum steht und noch eine Finanzierung für die selbstgenutzte
Immobilie läuft, dann gilt folgendes: Der / Die Kreditnehmer ist / sind weiterhin zahlungspflichtig. Für die Bank spielt das Eheverhältnis hier keine Rolle. Sind beide Partner Kreditnehmer ( oder der zweite bürgt nur ), bleiben beide zahlungspflichtig. Diese langfristige Bindung ist jedoch von beiden Seiten nicht gewünscht, so dass es nur zwei Lösungen gibt.
Einer der Partner übernimmt die Immobilie ganz und zahlt den anderen Partner aus. Hier fällt keine
Grunderwerbsteuer an. Hierfür muss die bestehende Finanzierung oft angepasst werden und der
Auszahlbetrag an den Partner ( Vermögensausgleich ) kommt ja möglicherweise noch hinzu.
Ausweg: Finanzierung wird komplett neu geplant und auch neu "organisiert". Wir konnten schon Lösungen anbieten, die mit gleichem oder geringerem Monatsaufwand umsetzbar waren. Die
Verlängerung der Rückzahldauer spielt hier eine unter geordnete Rolle, wenn das Eigenheim langfristig
im Eigentum verbleiben kann.
Ist dieser Weg nicht möglich, bleibt nur der Verkauf der Immobilie mit Rückzahlung der Darlehen
und Aufteilung des Restvermögens.
Der oft beschrittene Weg der Auflösung der Eigentumsgemeinschaft über Zwangsversteigerung ist die
schlechteste Lösung. Hier wird oft unter Preis verkauft und die Banken können oftmals noch hohe Gebühren einkassieren. Da kommen schon mal 15 oder 16 % pro Jahr hinzu, wenn die laufende Finanzierung nicht vollständig bedient wird ( siehe eingetragener Zinssatz im Grundbuch ).
Als Alleinverdiener können Sie den Hauskredit übernehmen
Eine Baufinanzierung als Alleinverdiener ist möglich. Entscheidet sich einer der beiden Ehepartner, die Immobilie vollständig zu übernehmen, so muss er zukünftig auch alle daraus enstehenden Kosten selbst tragen. Dies ist grundsätzlich möglich, wenn die Person über ein ausreichendes Einkommen verfügt und / oder die Finanzierung an die Einkommenssituation angepasst wird. Kommt es zu keiner Einigung, kann eine kurzfristige Reduzierung der laufenden Tilgung für Entlastung sorgen. Allerdings muss die Möglichkeit einer Tilgungssatzänderung im Kreditvertrag enthalten sein. Eine nachträgliche Aufnahme dieser Option ist in der Regel nicht möglich. Für eine kurzfristige Entlastung kann auch ein staatlicher Zuschuss in Form von Wohngeld sorgen.
So lassen sich oft einige Jahre überbrücken ( z.B. bis die Kinder aus dem Haus sind ). Ist das Eigenheim
dann zu groß oder der Aufwand nicht mehr zu tragen, kann durch einen Objekttausch von groß in klein(er) durch Kapitalfreisetzung und deutlich niedrigere Restdarlehen das "neue Eigenheim" locker
zu Ende finanziert werden. Alternativ: Teile des Hauses vermieten, so dass die eigene "Zahllast" deutlich
niedriger wird.
Grundsätzlich gibt es immer ein Licht am Ende des Tunnels um eine Immobilie auch nach einer Scheidung im eigenen Besitz zu behalten. Nicht jede Scheidung muss mit dem Verkauf oder sogar mit der Versteigerung der Immobilie enden.
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