Allgemein wird zwischen zwei Arten des Sondertilgungsrechts unterschieden:
Festes Sondertilgungsrecht: Hier kann der Kreditnehmer nichts machen, da er an die vertraglichen Inhalte gebunden ist. In dem Vertrag ist genau festgelegt, wie hoch der Tilgungsbetrag ist und wann er gezahlt wird.
Sondertilgung mit freier Wahl: Hierbei ist der Kreditnehmer deutlich freier und kann einmal im Jahr eine Sondertilgung vornehmen (meist bis 5% der Darlehenssumme).
Achten Sie bereits vor Vertragsabschluss auf die Höhe der Sondertilgungsoption.
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